Der Kirchenzehnt
Zur Unterhaltung der Kirche und zur Entlohnung des Ortsgeistlichen wurde früher der sog. „Zehnt“ erhoben. Dies war z.B. jede zehnte Garbe Korn, Hafer, Spelz, Weizen, Gerste, jedes zehnte Maß Wein, jedes zehnte Schaf, Kalb usw. Es erfolgte eine Unterteilung in den „kleinen Zehnt“ und den „großen Zehnt“.
Der kleine Zehnt umfasste den zehnten Anteil der Ernte an Rüben, Erbsen, Bohnen, Kraut, Flachs u.a. und war die Entlohnung des Ortsgeistlichen für die Pfarrdienste.
Der große Zehnt wurde vom Erzstift Mainz für das sog. Eigenkirchenrecht erhoben, da unsere Kirche vom Erzstift Mainz erbaut und unterhalten wurde. Das Recht, den großen Zehnt zu erheben, wurde am 25 Mai 1556 vom Erzstift Mainz an den Herzog von Zweibrücken für 2000 Gulden verkauft.
Der Zehnt wurde in einem eigenen Gebäude in Duchroth abgeliefert. Dieses Haus, das vermutlich in der Nähe der Kirche stand, nannte man das „Mainz“. Es wurde im Jahre 1579 abgerissen.
Das gleiche Schicksal erlitt damals die Kapelle mit dem Liebfrauenaltar, die auch im oberen Dorfteil ihren Standort hatte. Sie war vermutlich als Eigenkirche der Grafen von Saarbrücken und der Grafen von Zweibrücken erbaut worden.